Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Rügeverfahrens.
Die Anhörungsrüge ist unbegründet, weil der Senat den Anspruch des Antragstellers auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit dem Beschluss vom 2. März 2021 (Az. 9 ZB 21.30263) nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (§
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