Der S. M.-T. unterhielt als Bauherr der Erweiterung der Kläranlage K. in K. bei der Beklagten eine kombinierte Bauleistungs- und Montageversicherung. Dem Vertrag lagen die
In der Klausel 65 heißt es unter Ziffer 1.:
"Ist der Auftraggeber Versicherungsnehmer, so wird Entschädigung nach den
Wegen der weiteren Einzelheiten des Vertragsinhalts wird auf die Anlage zur Klageerwiderung verwiesen.
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