Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 10.01.2018 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Ordnungsmittelantrag der Gläubigerin vom 04.09.2017 wird zurückgewiesen.
Auf ihre entsprechenden Anträge vom 18.09.2017 und 22.09.2017 wird gegen die Schuldnerin ein Ordnungsgeld in Höhe von 6.000,- € festgesetzt sowie ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 500,- € ein Tag Ordnungshaft.
II.Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen haben die Gläubigerin zu 45 % und die Schuldnerin zu 55 % zu tragen.
III.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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