OLG Dresden - Urteil vom 13.04.2006
10 U 886/04
Normen:
BGB § 631 § 635 ;
Fundstellen:
BauR 2007, 726
Vorinstanzen:
LG Dresden, vom 08.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 3301/03

Umfang der Verpflichtung des Architekten zum Schadensersatz

OLG Dresden, Urteil vom 13.04.2006 - Aktenzeichen 10 U 886/04

DRsp Nr. 2007/11357

Umfang der Verpflichtung des Architekten zum Schadensersatz

»Der Auftraggeber kann von dem mit der Planung und Überwachung eines Neubaus (Fleischmarkt) beauftragten Architekten Schadensersatz wegen eines Fehlers bei der Planung bzw. Ausschreibung des Fußbodenaushubs mit Erd- und Obergeschoss des Gewerbegebäudes verlangen, da dieser im Leistungsverzeichnis für die Verlegung des Bodenbelags einen Dispersionsklebstoff vorgesehen hat, der für die beabsichtigte und für den Planer erkennbare Raumnutzung mittels Gabelstaplern ungeeignet war.«

Normenkette:

BGB § 631 § 635 ;

Gründe: