Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Niedersachsen vom 11. Februar 2021, Az. VgK-02/2021 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens nach §
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 43.774,30 € festgesetzt.
A.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|