Auf die Revision der Beklagten zu 1 wird das Urteil des Oberlandesgerichts München - 6. Zivilsenat - vom 16. September 2021 aufgehoben.
Auf die Berufung der Beklagten zu 1 wird das Urteil des Landgerichts München I - 39. Zivilkammer - vom 9. November 2020 teilweise abgeändert und die Klage insoweit abgewiesen, als hinsichtlich der TV-Werbespots für MrGreen.de und für Rizkcasino.de zum Nachteil der Beklagten zu 1 erkannt worden ist.
Im übrigen Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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