Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe 7. Zivilsenat - vom 12. Juni 2019 -
Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Streitwert: 140.599 €.
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