OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 27.01.2016
7 D 130/14.NE
Fundstellen:
BauR 2016, 621

Überplanung einer denkmalgeschützten Hofanlage mit umliegenden Grünflächen sowie angrenzender Wohnbebauung; Verletzung der Eigentümerrechte durch die Festsetzung eines Grundstücks als private Grünfläche auf Grundlage eines Bebauungsplans; Wesentliche Überschreitung des Zulässigkeitsmaßstabs; Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren; Erforderlichkeit eines auf einer Umweltprüfung beruhenden Umweltberichts

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.01.2016 - Aktenzeichen 7 D 130/14.NE

DRsp Nr. 2016/3041

Überplanung einer denkmalgeschützten Hofanlage mit umliegenden Grünflächen sowie angrenzender Wohnbebauung; Verletzung der Eigentümerrechte durch die Festsetzung eines Grundstücks als private Grünfläche auf Grundlage eines Bebauungsplans; Wesentliche Überschreitung des Zulässigkeitsmaßstabs; Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren; Erforderlichkeit eines auf einer Umweltprüfung beruhenden Umweltberichts

Tenor

Der Bebauungsplan Nr. 60539/04 H. Straße in L. -F. /B. der Stadt L. ist unwirksam.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragstellerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Antragstellerin wendet sich gegen einen Bebauungsplan, der eine denkmalgeschützte Hofanlage mit umliegenden Grünflächen sowie angrenzende Wohnbebauung im L1. Ortsteil F. überplant.