I.
Die Antragsteller sind Eigentümer des Flurstücks 38 der Flur 3 in der Gemarkung Kl.-Sch. mit der straßenmäßigen Bezeichnung H.-straße 63 in W. Das Grundstück liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 "S." und ist mit einem Wohnhaus bebaut. Die Beigeladenen sind Eigentümer des gleichfalls im Geltungsbereich des genannten Bebauungsplanes liegenden Flurstücks 39/1, auf dem sie ein Wohnhaus errichten wollen. Dieses liegt außerhalb des Bauteppichs, den der Bebauungsplan vorsieht. Der Bauteppich war einem an dieser Stelle vorhandenen Gebäude angepaßt, das zwischenzeitlich aber abgerissen worden ist.
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