Der Kläger, ein Architekt, und die beklagte Kreissparkasse schlossen am 15./23. Oktober 1986 einen Vertrag über die Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie den Bau eines Dienstleistungszentrums und Parkhauses. In § 12 des Architektenvertrages wurde vereinbart:
"§ 12 Urheberrecht
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