FG München - Beschluss vom 30.01.2006
9 V 3846/05
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 ; FGO § 69 ; BauGB § 35 ;

Teilwert eines als Bauerwartungsland zu qualifizierenden Grundstücks

FG München, Beschluss vom 30.01.2006 - Aktenzeichen 9 V 3846/05

DRsp Nr. 2006/11748

Teilwert eines als Bauerwartungsland zu qualifizierenden Grundstücks

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob der Teilwert eines unbebauten Grundstücks im Außenbereich, das im Flächennutzungsplan als "allgemeines Wohngebiet" dargestellt ist (sog. Bauerwartungsland), 50 % des Bodenrichtwerts von bebaubaren Grundstücken des betreffenden Ortes entspricht.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 ; FGO § 69 ; BauGB § 35 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist im Einspruchsverfahren, mit welchem Wert der aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommene hälftige Miteigentumsanteil der Antragstellerin (AStin) an den Grundstücken der Gemarkung I, FlNr. und anzusetzen ist.