1. Auf die Streitwertbeschwerde vom 12.7.2022 wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg, Große Strafkammer als Strafvollstreckungskammer, vom 21.6.2022 dahingehend abgeändert, dass der Streitwert auf € 1.000 festgesetzt wird.
2. Die weitergehende Streitwertbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
3. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
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