Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 03.09.2018, Az.:
I.
Der bei der Beklagten seit 01.03.2001 gegen eine Bruttomonatsvergütung von EUR 7.368,86 beschäftigte Kläger hat gegen die ihm ausgesprochene ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 30.06.2018 Kündigungsschutzklage erhoben, den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht und seine tatsächliche Weiterbeschäftigung begehrt.
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