VGH Bayern - Beschluss vom 04.01.2021
15 C 20.2948
Normen:
GkG § 52 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Augsburg, vom 14.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen Au 5 S 20.584

Streitwert einer Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus

VGH Bayern, Beschluss vom 04.01.2021 - Aktenzeichen 15 C 20.2948

DRsp Nr. 2021/3235

Streitwert einer Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus

Tenor

Die Beschwerde des Bevollmächtigten des Antragstellers gegen die Festsetzung des Streitwerts im Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 14. Mai 2020 (Au 5 S 20.584) wird zurückgewiesen.

Normenkette:

GkG § 52 Abs. 1;

Gründe

I.