Streitwert bei Klage auf Herausgabe einer Bürgschaft
KG, Beschluß vom 06.03.2000 - Aktenzeichen 26 W 599/00
DRsp Nr. 2000/8575
Streitwert bei Klage auf Herausgabe einer Bürgschaft
Will der Bürge durch eine Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde verhindern, daß er aus der Bürgschaft in Anspruch genommen wird und kommt die Bürgschaftsverpflichtung nach dem zugrunde liegenden Vertrag zum Erlöschen, wenn die Bürgschaftsurkunde herausgegeben ist, so ist der Streitwert einer Klage auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde in voller Höhe des Bürgschaftsbetrages festzusetzen.