Der Antrag wird abgelehnt.
II.Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.
III.Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsteller begehren die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Schwaben vom 30. August 2019, mit dem die Verlängerung einer Straßenbahnlinie planfestgestellt wurde.
Die Antragsteller sind Miteigentümer des Grundstücks A.-straße ... in K. (Fl.-Nr. ...). Das Grundstück liegt in einem durch den Bebauungsplan Nr. ... der Stadt K. als allgemeines Wohngebiet festgesetzten Baugebiet.
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