Der Antrag wird abgelehnt.
II.Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
III.Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Schwaben vom 30. August 2019, mit dem die Verlängerung einer Straßenbahnlinie planfestgestellt wurde.
Der Antragsteller ist Eigentümer des Grundstücks A...str. ... in K. (Fl.-Nr. ...). Das Grundstück liegt in einem durch den Bebauungsplan Nr. ... der Stadt Königsbrunn als allgemeines Wohngebiet festgesetzten Baugebiet.
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