VGH Bayern - Urteil vom 18.02.2020
1 N 17.2215
Normen:
VwGO § 47; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 3; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 2a; BauGB § 214 Abs. 1 Nr. 1; BayBO Art. 6 Abs. 5; BayBO Art. 6 Abs. 7; BayBO Art. 58 Abs. 2 Nr. 1;

Streit um eine Bebauungsplanänderung zur Erzielung einer Nachverdichtung in zweiter Reihe; Verkürzung der Abstandsflächentiefe in einem festgesetzten Mischgebiet; Verkürzung der Abstandsflächen aus städtebaulichen Gründen; Voraussetzungen der Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Kein Ermittlungsdefizit hinsichtlich der von einer Außenbereichsnutzung ausgehenden Immissionen

VGH Bayern, Urteil vom 18.02.2020 - Aktenzeichen 1 N 17.2215

DRsp Nr. 2020/4941

Streit um eine Bebauungsplanänderung zur Erzielung einer Nachverdichtung in zweiter Reihe; Verkürzung der Abstandsflächentiefe in einem festgesetzten Mischgebiet; Verkürzung der Abstandsflächen aus städtebaulichen Gründen; Voraussetzungen der Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Kein Ermittlungsdefizit hinsichtlich der von einer Außenbereichsnutzung ausgehenden Immissionen

Die Verkürzung der Abstandsflächentiefe gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB in einem festgesetzten Mischgebiet auf H/2 zur Erzielung einer Nachverdichtung in zweiter Reihe zum ...platz, an dem bereits eine geschlossene Bebauung besteht oder planungsrechtlich zulässig ist, ist nicht zu beanstanden.

Tenor

I.

Der Antrag wird abgelehnt.

II.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VwGO § 47; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 3; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 2a; BauGB § 214 Abs. 1 Nr. 1; BayBO Art. 6 Abs. 5; BayBO Art. 6 Abs. 7; BayBO Art. 58 Abs. 2 Nr. 1;

Tatbestand

Die Antragstellerin wendet sich gegen die 2. Änderung des einfachen Bebauungsplans "H.platz", den die Antragsgegnerin am 17. November 2016 als Satzung beschlossen und am 13. Dezember 2016 bekannt gemacht hat.