Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen die Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich.
Die Klägerin ist im Grundbuch als Eigentümerin des Grundstücks FlNr. 174/2 (Landwirtschaftsfläche) Gemarkung S* ... eingetragen. Vor dem 17. September 2010 war ihr Ehemann Eigentümer des Grundstücks. Das Hausgrundstück FlNr. 174/18, das im Osten an die FlNr. 174/2 und im Norden an die FlNr. 167/3 (N* ... Weg) grenzt, steht im Eigentum des Ehemanns der Klägerin.
Die Beklagte und ihr Ehemann sind Eigentümer (Gütergemeinschaft) des Wohngrundstücks FlNr. 174/16. Das südlich des Wohngrundstücks liegende Grundstück FlNr. 167/3 übertrugen sie mit Auflassung vom 6. Februar 2013 an ihre Tochter.
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