Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin verfolgt mit ihrem Antrag auf Zulassung der Berufung ihre in erster Instanz erfolglose Anfechtungsklage gegen einen Bescheid der Beklagten vom 26. Oktober 2017, mit dem diese eine im Zusammenhang mit der Haltung eines Kampfhundes erteilte Zusicherung zurückgenommen hat, weiter.
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