VG Braunschweig, vom 25.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 9 A 209/16
OVG Niedersachsen, vom 24.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 14 PS 4/19
Streit um die Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung; Verweigerung der Aktenvorlage in einem Bauartzulassungsverfahren für Geschwindigkeitsmessgeräte; Umfang des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen; Schutz von betriebstechnischen Informationen; Verhinderung des Zugangs zu äußeren, Rückschlüsse auf das Geschäftsgeheimnis zulassenden Merkmalen von Dateien; Quellcode-Dateien
BVerwG, Beschluss vom 05.03.2020 - Aktenzeichen 20 F 3.19
DRsp Nr. 2020/5823
Streit um die Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung; Verweigerung der Aktenvorlage in einem Bauartzulassungsverfahren für Geschwindigkeitsmessgeräte; Umfang des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen; Schutz von betriebstechnischen Informationen; Verhinderung des Zugangs zu äußeren, Rückschlüsse auf das Geschäftsgeheimnis zulassenden Merkmalen von Dateien; Quellcode-Dateien
Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen umfasst nicht nur das Verbot des unbefugten Zugriffs auf den Inhalt von Dateien, die das Geschäftsgeheimnis enthalten, sondern auch bereits die Verhinderung des Zugangs zu äußeren Merkmalen von Dateien (wie Dateiname, Dateiendung, Dateityp, Dateigröße), aus denen sich das Geschäftsgeheimnis ableiten lässt.
1. Der Begriff des Geschäftsgeheimnisses in § 2 Nr. 1 GeschGehG umfasst nicht nur kaufmännische, sondern auch betriebstechnische Informationen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.