Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 18. März 2020 wird geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragsstellers gegen Nrn. 1, 2 und 4 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 28. Januar 2020 wiederhergestellt bzw. angeordnet.
II.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
I.
Mit seiner Beschwerde verfolgt der Antragsteller seinen in erster Instanz erfolglosen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 28. Januar 2020 weiter.
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