Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
IV.Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt.
Der Kläger verfolgt mit seinem Antrag auf Zulassung der Berufung seine in erster Instanz erfolglose Anfechtungsklage gegen einen Bescheid der Beklagten vom 25. März 2019 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 22. Januar 2020, mit dem hinsichtlich seiner drei Hunde der Rasse "American Bully" eine Leinenpflicht angeordnet wurde, weiter.
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