Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 60.000,00 € festgesetzt.
Der Antrag bleibt ohne Erfolg.
Eine Zulassung der Berufung kommt nicht in Betracht, weil die von der Klägerin geltend gemachten Zulassungsgründe des Bestehens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts (§
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