Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten über das Bestehen einer Räum- und Streupflicht der Klägerin hinsichtlich eines an ihr Wohngrundstück grenzenden öffentlichen Fußwegs.
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