Die Sache wird zur Entscheidung über die weitere Beschwerde der Gerichtskasse Frankfurt am Main gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 17. September 2012 an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgegeben.
Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Der Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde wird auf 622,24 € festgesetzt.
I.
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