Der Antrag des Vertreters der Staatskasse vom 20.08.2018 wird abgelehnt.
Der Vertreter der Staatskasse hat beantragt, "gemäß § 63 (2) S. 2 [Gerichtskostengesetz] [...], die Festsetzung des vorläufigen Streitwerts für Zwecke der Erhebung des Gerichtskostenvorschusses vorzunehmen".
Der Antrag ist unstatthaft.
Gemäß §
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