Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. August 2021 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 20 000 € festgesetzt.
Die sowohl zur Frage der Erforderlichkeit bauplanerischer Festsetzungen als auch zur Frage der Abgrenzung von Innenbereich und Außenbereich jeweils auf die Zulassungsgründe nach §
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