LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 23.06.2022
L 4 BA 4/18
Normen:
SGG § 197a Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
NZS 2023, 119
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 24.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 211 R 886/15

Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Arzt im Zusammenhang mit AmbulanzflügenWerkvertrag mit für das Werkvertragsrecht untypischen RegelungsgegenständenBetreuung von Passagieren auf Ambulanzflügen

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.06.2022 - Aktenzeichen L 4 BA 4/18

DRsp Nr. 2022/17237

Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Arzt im Zusammenhang mit Ambulanzflügen Werkvertrag mit für das Werkvertragsrecht untypischen Regelungsgegenständen Betreuung von Passagieren auf Ambulanzflügen

1. Enthält ein "Werkvertrag für freiberufliche Honorartätigkeit" für das Werkvertragsrecht untypische Regelungsgegenstände wie Arbeitsunterbrechung, Arbeitsleistung, Arbeitseinsatz, Arbeitsentgelt, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsverhinderung und Arbeitsaufgaben, ist dies ein schwerwiegendes Indiz dafür, dass der Wille der Vertragsparteien auf eine Dienst- oder Arbeitsleistung gerichtet ist.2. Zur Versicherungspflicht eines Arztes, der im Zusammenhang mit Ambulanzflügen Passagiere betreut und hierbei - von medizinischen Fragen abgesehen - weitgehend von organisatorischen und sonstigen Vorgaben seiner Auftraggeberin bzw deren Vertragspartnerin (einer Versicherungsgesellschaft) abhängig ist.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 24. November 2017 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu zwei Drittel und die Beklagte zu einem Drittel. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 197a Abs. 1 S. 1;

Tatbestand