OVG Niedersachsen - Beschluss vom 22.12.2008
1 MN 194/08
Normen:
BauGB § 1 Abs. 7; VwGO § 47 Abs. 6;
Fundstellen:
BRS 73 Nr. 17
BauR 2009, 1550

Sondergebiet Wohnen mit Pferden: Außenwohnbereich; Betriebserweiterung; Dorfgebiet; GIRL; Pferd; Sondergebiet; Tiergerüche; Wohngebiet

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22.12.2008 - Aktenzeichen 1 MN 194/08

DRsp Nr. 2009/3812

Sondergebiet "Wohnen mit Pferden": Außenwohnbereich; Betriebserweiterung; Dorfgebiet; GIRL; Pferd; Sondergebiet; Tiergerüche; Wohngebiet

Zur Zulässigkeit eines Sondergebietes "Wohnen mit Pferden" in der Nachbarschaft eines Schweinehaltungsbetriebes im Außenbereich.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 7; VwGO § 47 Abs. 6;

Gründe:

Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan Nr. 81.4 "Mühlenbachtal" der Antragsgegnerin, der in einem Halbkreis um ihren landwirtschaftlichen Hof (A. straße 34) herum, auf dem 1943 Mastschweine gehalten werden, ein Sondergebiet "Wohnen mit Pferdehaltung" festsetzt.