Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer vom 7. März 2022 hinsichtlich der Kostenfestsetzung in Ziffer 2. des Tenors dahin abgeändert, dass die Kosten für das Verfahren vor der Vergabekammer auf 3.838,96 € festgesetzt werden.
Im Übrigen ist die Antragstellerin des Rechtsmittels der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Niedersachsen verlustig.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie des Verfahrens nach §
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 52.885,57 € festgesetzt.
I.
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin richtet sich nach der Teilrücknahme mit Schriftsatz vom 17. Mai 2022 (Bl. 741 d.A.) lediglich noch gegen die Kostenfestsetzung der Vergabekammer unter Ziffer 2. des Tenors, die nach Auffassung der Antragstellerin auf einem unzutreffenden Gegenstandswert beruht.
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