Der Antrag der Antragstellerin vom 27. April 2022 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.
2.Die Antragstellerin erhält Gelegenheit, bis 1. Juli 2022 mitzuteilen, ob sie die sofortige Beschwerde aufrechterhält.
3.Die Beteiligten erhalten die Möglichkeit, sich bis zum 1. Juli 2022 zum Wert des Beschwerdeverfahrens zu äußern.
I.
Mit Auftragsbekanntmachung vom XXX 2021, veröffentlicht im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union am XXX 2021 unter Nr. XXX, schrieb die Antragsgegnerin einen Dienstleistungsauftrag über Generalplanerleistungen für den Neubau eines Hallenbads im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb aus.
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