Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 6. Mai 2020 (VK 1 - 30/20) wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
3.Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf bis € 35.000,00.
I.
Die Antragsgegnerin schrieb mit EU-weiter Bekanntmachung vom 21. Januar 2020 den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Durchführung einer individuellen Maßnahme zur Heranführung und Begleitung einer Umschulung nach §
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