Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg vom 12.03.2021, Az. 1 VK 5/21 wird zurückgewiesen.
2.Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach §
Der Wert der Beschwerde wird auf 1.300.000 € festgesetzt.
I.
Die Antragsgegnerin schrieb die Werkplanung, den Bau, die Inbetriebnahme, den Probebetrieb und die Begleitung des Betriebs in den ersten Wochen nach Inbetriebnahme einer Bioabfallvergärungsanlage im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb europaweit aus.
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