Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 10.07.2019 (VK 2 - 40/19) wird zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
III.Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 4.311.564 € festgesetzt.
I.
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