1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Beschlussabteilung der Vergabekammer des Landes Berlin vom 12. Juni 2019 - Geschäftszeichen VK-B-1-10/19 - aufgehoben und die Vergabekammer verpflichtet, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats erneut über die Sache, einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens, zu entscheiden.
2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 22.000 EUR festgesetzt.
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