Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 7. Mai 2020 (VK 2 - 31/20) wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
3.Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf bis € 80.000,00.
I.
Die Antragsgegnerin schrieb mit EU-weiter Bekanntmachung vom 14. Januar 2020 den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Durchführung der Maßnahmekombination "Individuelles Förderzentrum" nach §
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