Die gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 30. April 2021 - VK 2 - 5/21 - gerichtete sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens - einschließlich der insoweit zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin - haben die Antragsgegnerin und die Beigeladene je zur Hälfte zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 10.722,60 € festgesetzt.
I.
Die Antragsgegnerin schrieb am 20. Oktober 2020 die Verwertung von Altpapier, PPK- und Verkaufsverpackungen - lose Ware - vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 im Wege einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach §
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