Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 10. Juni 2021 (VK 1 - 34/21) wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen trägt die Antragstellerin.
3.Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf ... Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsgegnerin schrieb mit Bekanntmachung vom 21. April 2017 ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb betreffend einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Sturmgewehren nebst Zubehör EU-weit aus (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, Bekanntmachungsnummer 2017/S 078-151422). Der Zuschlag sollte auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen, wobei sich die Antragsgegnerin die Festlegung weiterer Kriterien vorbehielt (Ziffer IV.2.1. der Bekanntmachung).
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 1. 2. 3. 1. 2. 3. 4.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|