I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 4. November 2015 -
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.744,18 € (fünftausendsiebenhundertvierundvierzig 18/100) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 08.12.2014 zu zahlen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits der I. Instanz haben der Kläger zu 41% und der Beklagte zu 59 % zu tragen; die Berufungskosten hat ausschließlich der Beklagte zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Das klagende Jobcenter macht aus übergegangenem Recht Ansprüche einer Arbeitnehmerin auf übliche Vergütung für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2014 gegen den beklagten Arbeitgeber geltend.
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