OLG Karlsruhe - Urteil vom 21.10.2003
17 U 24/03
Normen:
VOB/B § 17 Nr. 1 Abs. 2 ; ZPO § 513 ;
Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2004, 70
Vorinstanzen:
LG Karlsruhe, vom 20.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 46/01

Sicherungsumfang einer Gewährleistungsbürgschaft

OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.10.2003 - Aktenzeichen 17 U 24/03

DRsp Nr. 2003/15005

Sicherungsumfang einer Gewährleistungsbürgschaft

»1. Zur Abgrenzung Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaft. 2. Eine Teilleistung liegt vor, wenn es sich bei natürlicher Betrachtungsweise um eine noch nicht vollständig beendete, sondern in Zahl und Ausdehnung fortzuführende Leistung handelt. Dabei ist bei einem Bauvertrag über mehrere Objekte auf die einzelne Wohnung, nicht auf das Gesamtwerk abzustellen.«

Normenkette:

VOB/B § 17 Nr. 1 Abs. 2 ; ZPO § 513 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung des Klägers ist nicht begründet.

I.

Der Kläger macht gegen die Beklagte Ansprüche aus einer Gewährleistungsbürgschaft geltend.