Die Beschwerde der Antragsteller wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.750 € festgesetzt.
I.
Die Antragsteller richten sich gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Nachbargrundstück.
Die Antragsteller sind Eigentümer des Grundstücks A-Straße 91 in A-Stadt, Gemarkung (D.), Flur A, Flurstück 38. Das Grundstück ist mit einem zweigeschossigen Wohnhaus nebst ausgebautem Dachgeschoss bebaut. Rückseitig sind Nebengebäude vorhanden. Das Wohnhaus ist straßenbegleitend angeordnet und grenzt mit der östlichen Giebelseite an das Baugrundstück.
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