SchlHOLG vom 31.10.1986
11 U 68/85
Normen:
HOAI § 4 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1987, 535

SchlHOLG - 31.10.1986 (11 U 68/85) - DRsp Nr. 1998/2703

SchlHOLG, vom 31.10.1986 - Aktenzeichen 11 U 68/85

DRsp Nr. 1998/2703

Eine Vereinbarung, daß ein Architekt ein höheres Honorar als die Mindestsätze der HOAI und die Zusatzgebühr für Umbauarbeiten fordern darf, kann nicht mehr nach Abschluß des Architektenvertrages wirksam vereinbart werden.

Normenkette:

HOAI § 4 ;

Hinweise:

Nach OLG Düsseldorf BauR 1996,893 ist eine wirksame Honorarvereinbarung nicht mehr möglich, wenn der Architekt die Leistungsphasen 1 bis 4 erbracht hat und wegen des Auftragsumfangs nicht davon ausgegangen werden kann, daß der Architekt auftragslos gearbeitet hat.

Fundstellen
NJW-RR 1987, 535