Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 31.05.2019,
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtlichen weiteren Schaden zu ersetzen, der ihrem Ehemann N. deshalb entstanden ist oder noch entstehen wird, weil der Beklagte diesen im Rahmen des Architektenvertrages aus dem Jahr 2005 nicht darauf hingewiesen hat, dass die unter der Garage des Grundstückes .... der Gemarkung F., ..., befindlichen Räume nicht zu Wohnzwecken genutzt werden können.
2.Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtlichen Schaden zu ersetzen, der ihrem Ehemann N. deshalb entstanden ist, weil der Beklagte den ihm übertragenen Neubau auf dem Grundstück ...der Gemarkung F., S-Straße 25, nicht unmittelbar an die dort befindliche Garage angebaut geplant hat.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
III. IV. V.
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