OLG Celle - Urteil vom 10.06.2015
14 U 180/14
Normen:
HOAI § 15;
Fundstellen:
BauR 2015, 1718
MDR 2015, 1360
Vorinstanzen:
Hannover - 14 O 55/12 - 15.05.2014,

Schadensersatzansprüche des Bauherrn gegen den Architekten bei erfolgreicher Drittanfechtung einer bereits erteilten BaugenehmigungMitverschulden des Bauherrn bei Kenntnis von der mangelnden Genehmigungsfähigkeit

OLG Celle, Urteil vom 10.06.2015 - Aktenzeichen 14 U 180/14

DRsp Nr. 2015/13558

Schadensersatzansprüche des Bauherrn gegen den Architekten bei erfolgreicher Drittanfechtung einer bereits erteilten Baugenehmigung Mitverschulden des Bauherrn bei Kenntnis von der mangelnden Genehmigungsfähigkeit

1. Hat ein Architekt eine genehmigungsfähige Planung übernommen, so hat er seine vertraglich zugesagte Leistung nicht mangelfrei erbracht, wenn die angestrebte Baugenehmigung zunächst zwar erteilt, jedoch später von Dritten erfolgreich angefochten worden ist (BGH Az. VII ZR 190/97). 2. Eine Haftung des Architekten kann jedoch im Einzelfall wegen schwerwiegenden Eigenverschuldens des Bauherrn entfallen, wenn diesem die Risiken der mangelnden Genehmigungsfähigkeit der Planung bekannt sind und er trotz ihm bekannter Hindernisse und rechtzeitigem Hinweis des Architekten vor "Rechtskraft" des Baugenehmigung mit dem Bauvorhaben beginnt und dieses fortsetzt.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 15. Mai 2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 14. Zivilkammer des Landgerichts Hannover [14 O 55/12] wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.