ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; ZPO § 552a; BGB § 823 Abs. 2; VO (EG) 715/2007 Art. 5 Abs. 2; EG-FGV § 6; EG-FGV § 27;
Vorinstanzen:
LG Heilbronn, vom 07.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 20/20
OLG Stuttgart, vom 20.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen U 1305/20
Schadensersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung eines Fahrzeugs; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Qualifizierung eines Verhaltens als sittenwidrig
BGH, Beschluss vom 12.01.2022 - Aktenzeichen VII ZR 391/21
DRsp Nr. 2022/5452
Schadensersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung eines Fahrzeugs; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Qualifizierung eines Verhaltens als sittenwidrig
1. Es sind - auch hier - keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber mit der Richtlinie 2007/46 und der Verordnung (EG) 715/2007 (auch) einen Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts der einzelnen Käufer bezweckte und an die (auch fahrlässige) Erteilung einer inhaltlich unrichtigen Übereinstimmungsbescheinigung einen gegen den Hersteller gerichteten Anspruch auf (Rück-)Abwicklung eines mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrags hätte knüpfen wollen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.