OLG Hamm - Urteil vom 05.05.2022
24 U 1/20
Normen:
BGB § 1004 Abs. 1; ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Paderborn, vom 11.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 172/19

Schadensersatz wegen angeblicher Beeinträchtigungen der Nutzung eines Grundstücks durch WindenergieanlagenIdentität der Begriffe wesentliche Geräuschimmissionen und erhebliche Geräuschbelästigungen

OLG Hamm, Urteil vom 05.05.2022 - Aktenzeichen 24 U 1/20

DRsp Nr. 2022/8346

Schadensersatz wegen angeblicher Beeinträchtigungen der Nutzung eines Grundstücks durch Windenergieanlagen Identität der Begriffe "wesentliche Geräuschimmissionen" und "erhebliche Geräuschbelästigungen"

1)a) Ist die gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Betriebs einer Windenergieanlage gerichtete Anfechtungsklage durch verwaltungsgerichtliche Entscheidung rechtskräftig (§ 121 VwGO) mit der Begründung abgewiesen worden, dass von der Anlage auf das Grundstück des Klägers einwirkende akustische oder optische Immissionen etwa in Form von Infraschallimmissionen das in §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG geregelte Maß nicht erreichen, bindet diese Entscheidung die Zivilgerichte bei der Beurteilung eines auf solche Immissionen gestützten Unterlassungsanspruchs des Klägers gegen den im Verwaltungsprozess gemäß §§ 63 Nr. 3, 65 VwGO beigeladenen Betreiber (vgl. BGH, Urteil vom 27.11.2020 - V ZR 121/19, ZfBR 2021, 155 Rn. 20).