1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.
2. Der Kläger hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Er sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
3. Der Senat beabsichtigt, den Gegenstandswert des Berufungsverfahrens auf 171.138,00 € festzusetzen.
4. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 12.05.2020 wird aufgehoben.
I.
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