Auf die Berufung des Beklagten wird das am 7.10.2020 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main (AZ 2-
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerinnen haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu EUR 16.000 festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten über Schadenersatzansprüche wegen der Nichtnominierung der Klägerinnen zu Beachvolleyballturnieren und hierbei darüber, welche Kriterien der Beklagte für die Nominierung zugrunde legen durfte.
Die Klägerinnen sind professionale Beachvolleyballerinnen, die ihr Geld mit diesem Sport verdienen.
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