Die Berufung wird zugelassen, weil ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen (§
Der Streitwert wird vorläufig auf 5.000 Euro festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat Erfolg.
1. Die Wertung des Verwaltungsgerichts, dem Antrag der Klägerin fehle hinsichtlich aller streitgegenständlichen Standorte für die Aufstellung von Altkleidersammelcontainern das Sachbescheidungsinteresse, weil sich anhand der vorgelegten Lichtbilder (vgl. handschriftliche Kreuze, S. 49 ff. VG-Akte) der konkret gewünschte Aufstellungsort nicht ergebe, begegnet ernstlichen Zweifeln, die der Zulassungsantrag substanziiert darlegt (§ 124 Abs. 2 Nr.
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